Herbst

Die Vorboten der herbstlichen Jahreszeit bergen gerade für Autofahrer viele Gefahren. Nasse, mit Laub bedeckte Straßen, morgendlicher Raureif und Nebel führen Jahr für Jahr zu schweren Verkehrsunfällen. Auch Unfälle mit Wildtieren häufen sich. Dazu kommt meist überhöhte Geschwindigkeit, weil sich viele Autofahrer noch nicht auf die neue Jahreszeit eingestellt haben. 

Fahrzeug prüfen, Fahrstil anpassen, Winterreifenpflicht beachten


Wenn die Temperaturen sinken, haben Pkw mit Winterreifen einen erheblichen Haftungsvorteil auf nassen und mit Raureif bedeckten Straßen. Die  Straßenverkehrsordnung regelt, dass Fahrzeuge bei Schnee, Eis und Matsch mit Winterreifen auszurüsten sind. Auch außerhalb der gesetzlichen Winterreifenpflicht von 01.November bis 15.April. 

Auch wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind, müssen Sie darauf achten, dass das Fahrzeug - sofern es bei Schnee und Eis bewegt wird - mit Winterreifen ausgerüstet ist. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert eine Strafe. Außerdem kann Ihre Kfz-Versicherung im Schadensfall Probleme machen.

In der Zeit von 01. November bis 15. April ist die verwendung von Winterreifen in Österreich Pflicht. Durch den erwartungsgemäß großen Andrang bei den Reifenhändlern und Kfz-Werkstätten vor dem 01. Nov. sollten Sie sich bereits bald genug nach passenden Winterreifen erkundigen und einen Termin für den Reifenwechsel vereinbaren.

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Profiltiefe für Reifen beträgt 4 mm. Neben den Reifen sollte auch das Fahrzeug selbst problemlos funktionieren. Lassen Sie deshalb die Lichtanlage (Abblendlicht, Fernlicht, Warnblinkanlage) und die Scheibenwischerblätter Ihres Fahrzeugs frühzeitig auf ordnungsgemäße Funktion überprüfen. Eine funktionstüchtige Scheibenwischeranlage ist für die nasse Jahreszeit unerlässlich. Schalten Sie das Abblendlicht bei trübem Wetter ein. So können sie andere Verkehrsteilnehmer besser erkennen. Mit einem Stofftuch oder Schwamm reinigen Sie beschlagene Fahrzeugscheiben von innen.

 

Unfälle mit Wildtieren

Im Herbst müssen Sie durch die Brunft verstärkt mit Wildwechsel rechnen. Gerade in Waldgebieten und in Senken kreuzen Tiere die Fahrbahn. Denken Sie auch daran, dass nach einem ersten Wildwechsel weitere Tiere folgen können. Wenn Sie ein Tier noch rechtzeitig erkennen können, verringern Sie Ihre Geschwindigkeit und hupen Sie gegebenenfalls kurz. Können Sie einem Tier nicht mehr ausweichen, „verreißen“ Sie nicht das Lenkrad nach links oder rechts, sondern bremsen Sie und fahren Sie geradeaus weiter. Haben Sie ein Tier angefahren, sichern Sie unbedingt die Unfallstelle mit Hilfe der Warnblinkanlage und des Warndreiecks ab. Informieren Sie unbedingt die Polizei über den Unfall. Diese informiert dann den zuständigen Jäger. Es ist nicht erlaubt, das angefahrene Tier mitzunehmen, da Ihnen sonst eine Strafanzeige wegen Wilderei droht.

 

Bei Nebel runter vom Gas

Die Fahrt im Nebel birgt immer Gefahren, da die Sicht begrenzt ist und viele Autofahrer zu dicht auf ihren Vordermann auffahren. Bremsen Sie auf keinen Fall abrupt vor einer Nebelbank. Dies kann zu einem Auffahrunfall führen. Passen Sie Ihre Geschwindigkeit an und rechnen Sie mit weiteren schlecht sichtbaren Verkehrsteilnehmern wie Radfahrern oder Fußgängern. Halten Sie Abstand zum Vordermann.

Die Nebelschlussleuchte darf erst bei einer Sichtweite unter 50 Metern bzw. unter einer Geschwindigkeit von 50 km/h eingeschaltet werden. Orientieren Sie sich hierbei an den Fahrbahn-Leitpfosten. Diese sind im 50-Meter-Abstand aufgestellt. Verwenden Sie die Nebelschlussleuchte auf keinen Fall bei einer guten bis sehr guten Sichtweite. Dies kann Hinterherfahrende blenden.