Das Verbrennen von biogenen Materialien ist nur mehr im eingeschränkten Ausmaß möglich.

Grundsätzlich gilt, dass das Verbrennen von biogenen Materialien sowohl flächenhaft als auch punktuell verboten ist, es sei denn, ein im Gesetz angeführter Ausnahmebestand bzw. eine  Ausnahmeregelung durch den Landeshauptmann liegt vor. Mit der Gesetzesnovelle ist auch die bisherige Ausnahmeregelung von biogenen Materialien für den intensiv genutzten Landwirtschaftsbereich der Wintermonate (16. September bis 30. April) entfallen - ein Verbrennen in diesem Zeitraum ist daher grundsätzlich verboten!

Gesetzliche Ausnahmen:

  • Verbrennen von biogenen Materialien im Rahmen von Übungen zur Brand- und Katastrophenbekämpfung
  • Lagerfeuer und Grillfeuer (nur trockenes, unbehandeltes Holz bzw. Holzkohle darf verwendet werden)
  • Meldung bis spätestens zwei Tage vorher bei der Gemeinde verpflichtend!

 

Ausnahmen, für die jedoch eine Genehmigung des Landeshauptmannes notwendig ist:

  • Das Verbrennen von schädlings- und krankheitsbefallenen Materialien, wenn dies zur Bekämpfung von Krankheiten und Schädlingen unbedingt erforderlich ist das Räuchern im Obst- und Weingartenbereich als Maßnahme des Frostschutzes
  • das Abbrennen von Stroh, wenn dies zum Anbau von Wintergetreide oder Raps erforderlich ist und sofern eine Verrottung des Strohs im Boden nicht zu erwarten ist
  • das Verbrennen von Rebholz in schwer zugänglichen Lagen im Monat April das Verbrennen von biogenen Materialien nach Lawinenabgängen, wenn dadurch die Nutzbarkeit von Weideflächen beeinträchtigt wäre.

 

Sollten Sie das Verbrennen von biogenen Materialien beabsichtigen (zB das Verbrennen von „Käfer-Reisig“), ist unbedingt die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach zu kontaktieren.

Bitte beachten Sie, dass weder die Gemeinde Niederwaldkirchen noch die Feuerwehr Niederwaldkirchen für diese Fälle zuständig ist und auch keine Genehmigungen erteilen kann!

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Bezirkshauptmannschaft:

Bezirkshauptmannschaft Rohrbach,

 Bahnhofstraße 7-9,  

4150 Rohrbach OÖ


 Tel.: 07289 88510 

bh-ro.post@ooe.gv.at 

www.bh-rohrbach.gv.at